Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Leistungsangebot von happy-in.

Bei Personen unter 18 Jahren wird ausschließlich mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, sowie Kopie des Personalausweises des Jugendlichen und in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten behandelt.
Ausgenommen ist die Permanent Make-up (PMU) Behandlung. Hier pigmentiere ich grundsätzlich nur volljährige Personen. Ich pigmentiere keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV). Auch andere Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme müssen vorher geklärt werden und stellen u.U. eine Kontraindikation dar. Diese Einschränkungen gelten auch für andere von mir angebotene Dienstleistungen.

Ich behalte mir vor, Kundenwünsche abzulehnen; insbesondere bei Personen unter 18 Jahren sowie bei bestimmten medizinischen Indikationen oder solche, die aus ethischen oder moralischen Gründen von mir nicht vertretbar sind.

Alle Behandlungen werden nach ausführlicher Beratung auf eigenen Wunsch und auf eigenes Risiko durchgeführt. Daher hat der Kunde keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Preisminderung oder Preisrückerstattung.

Der Kunde unterschreibt vor der Behandlung die Einverständniserklärung, die eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als gegenseitige Absicherung zur Grundlage hat und in den AGB nicht weiter erläutert wird.

Terminvereinbarung und Anzahlung

Der Kunde erkennt mit Vereinbarung des Termins (sowohl bei telefonischer, persönlicher oder schriftlicher Terminvereinbarung) meine nachstehenden Zahlungs- und Geschäftsbedingungen an. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Termin mit mir vereinbart hat. Sollte dieser Termin nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagt werden, wird dem Kunden ein Ausfallhonorar darüber in Rechnung gestellt.

Bei individuellen Kulanzfällen meinerseits kann dieses Ausfallhonorar entfallen, sofern zeitnah (innerhalb von maximal 3 Tagen) verbindlich ein neuer Termin vereinbart wird und diese Behandlung auch zustande kommt. Sollte dieser Termin ebenfalls nicht wahrgenommen werden, wird das Ausfallhonorar nun endgültig erhoben und in Rechnung gestellt.

Im Krankheitsfall wird das Ausfallhonorar nicht erhoben, sofern ein ärztliches Attest (Kopie) vorgelegt wird.

Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach Beendigung der Leistung. Ausfallhonorare werden schriftlich in Rechnung gestellt. Sollten diese nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet werden, wird ein Forderungsmanagement eingeschaltet.

Garantie Permanent Make Up

Die Farbhaltbarkeit/Farbgleichmäßigkeit kann bei Augenbrauen, Lidstrichen, Lippenkonturen und Schattierung der Lippen bei jedem Einzelnen unterschiedlich ausfallen. Das Ergebnis ist abhängig von den unterschiedlichen Hautbeschaffenheiten. In wenigen Einzelfällen kann es möglich sein, dass die Haut das PMU gar nicht oder stellenweise nicht gut aufnimmt. Da ich als Pigmentierer keinen Einfluss auf die Beschaffenheit Ihrer Haut habe, kann ich dafür auch keine Haftung übernehmen.

Eine erste (PMU) Kontrolle nach ca. 3-6 Wochen ist Pflicht, bei Nichteinhaltung entfällt der Anspruch auf einen kostenlosen Nachbehandlungspreis. Der 1. Nachbehandlungstermin bei neuem Permanent Make-up erfolgt frühestens nach 4 Wochen.

Falls erforderlich, können weitere Nachbehandlungstermine innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Behandlung vorgenommen werden (siehe Preisliste).

Kunden von happy-in erhalten die Auffrischung zum 50% vergünstigten Preis einer Neubehandlung, wenn der Kunde nach Neubehandlung einmal im Jahr zur Auffrischung kommt. Bei nicht in Anspruch genommenen Nachstechterminen (für Lidstrich, Augenbrauen und Wimpernkranz) entfällt diese Vergünstigung und es gelten die Neubehandlungspreise.

Garantie weitere Dienstleistungen

Eine Garantie über ein mögliches Endergebnis kann nicht gegeben werden. Besonders bei Hautbehandlungen spielt dabei die jeweilige Hautbeschaffenheit und Lebensumstände, aber auch die erforderliche Nachpflegemitarbeit des Kunden eine große Rolle. Vor jeder Behandlung erfolgt hier eine ausführliche Beratung von mir, sowohl über die Behandlung, die Heilphase und die erforderliche Nachsorge zu Hause.

Hygiene

happy-in arbeitet streng nach den Hygiene Vorschriften. Hygiene wird auf höchstem Niveau gewährleistet. Alle verwendeten Produkte sind qualitativ hochwertig. Die verarbeiteten Farben beim PMU sind spezielle Permanent-Make-Up-Farben (Tätowiermittel Verordnung/Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 53, S. 2215-2219). Es wird grundsätzlich mit Handschuhen und mit Mundschutz gearbeitet.

Haltbarkeit

Ich informiere euch ausführlich über Pflegehinweise zur Nachsorge oder Handhabung bei vorgenommenen Behandlungen, alle Indikationen und Nebenwirkungen. (Pflegehinweise werde nach der Behandlung schriftlich ausgehändigt.) Da jede Haut bzw. Schleimhaut verschiedenartig reagiert, kann man bei einem Neukunden niemals pauschal und 100% die Reaktion der Haut einschätzen.

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Achtung: Behandlungen finden im Studio in der Karl-Schurz-Weg 2a, 30519 Hannover, statt.